§
„Der größte Aberglaube ist der Glaube und die Vorfahrt.“
(Jacques Tati – 1907-1982)
Unsere Kanzlei ist Ihr vertrauensvoller Partner im Verkehrsrecht.
Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst neben dem Bereich der Schadensregulierung bezüglich Sachschäden, Schmerzensgeld und ähnliches ebenso Bußgeldverfahren für Ordnungswidrigkeiten sowie Strafverfahren für Vergehen wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Fahrlässige Tötung und Alkohol-/Drogenvergehen im Straßenverkehr.
Die Schadensabwicklung im Verkehrsrecht unterliegt einer starken Regulierung durch die jeweiligen Haftpflichtversicherungen. Es handelt sich um ein sehr technisches Verfahren, das spezielle Kenntnisse erfordert, um Ihre Rechte effektiv zu vertreten. Bei der Regulierung von Sachschäden ist es entscheidend, mit einem erfahrenen und kompetenten Sachverständigen zusammenzuarbeiten – ein solcher ist nicht nur wichtig zur Schadensermittlung, sondern können auch entscheidend bei der Unfallrekonstruktion unterstützen.
Ein Anwalt hat die Verantwortung, die Schadensregulierung durch gezielte Maßnahmen voranzutreiben und innerhalb angemessener Fristen abzuschließen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes – entgegen der Ansicht vieler Versicherungen – nicht nur die Schadensregulierung fördert, sondern auch im Interesse des Klienten vorteilhaft ist.
Nach einem Unfall empfehlen wir Ihnen dringend, umgehend Kontakt mit unserem Büro aufzunehmen, damit eine zügige und erfolgversprechende Schadensregulierung für Sie umgesetzt werden kann.