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„Hinter den begrenzten Vorstellungen, liegen die unbegrenzten Möglichkeiten““
(G. W. Exler)
Möglichkeiten
Wir sind Ihr Ansprechpartner in den Bereichen der MPU, bei der Überprüfung von Strafen oder auch der Tilgung von Eintragungen.
Führerscheinentzug und MPU-Anordnung
Wurde Ihnen der Führerschein in Folge eines Urteiles entzogen oder haben Sie im Rahmen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Auflage erhalten eine MPU abzulegen?
Durch das neue Konsumcannabis-Gesetz und der Fahrerlaubnisverordnung kann es sein, dass diese Auflage, da sie nun nicht mehr „legal“ ist, entfällt. Wie wir sie bei einem Überprüfungsverfahren unterstützen können und was Sie müssen wissen, können Sie hier lesen.
Überprüfung von Urteilen und Strafen
Wurden Sie rechtskräftig zumindest Teilweise wegen etwas verurteilt, was nach dem neuen Konsumcannabisgesetz im Grunde legal ist?
Ist dies der Fall, so kann die Ihnen auferlegte Strafe überprüft und eventuell sogar teilweise Erlassen werden – das gilt auch dann, wenn Sie bereite vollstreckt wird! Das Überprüfungsverfahren und die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft kann jedoch aufwendig und langwierig sein. Auch in diesem Verfahren unterstützen wir Sie gerne – Infos finden Sie hier.
Tilgungen von Eintragungen im BZR und Führungszeugnis
Haben Sie Eintragungen im sogenannten „BZR“ – Bundeszentralregister – und bestehen diese Eintragungen aufgrund von Verurteilen wegen Cannabis?
Ihr BZR ist wie Ihr Fußabdruck bei Gerichten und Behörden – eine Eintragung in das Register kann Ihnen noch Jahre später Probleme bereiten und bleibt ein Problem. Nach der Einführung des Konsumcannabisgesetzes besteht jedoch die Möglichkeit eine aufgrund von Cannabis bestehende Eintragung zu „tilgen“ – also zu löschen. Von der Antragsstellung durch uns bis zur erfolgten Tilgung begleiten wir Sie hier gern – für Infos zur Tilgung klicken Sie hier.