§

FAMILIENRECHT

„Das Leben wird deutlich spannender, wenn man zu glauben wagt, dass das letzte Wort über einen Menschen noch nicht gesprochen wurde, dass es da noch so viel Schönes gibt, das noch nicht zur Blüte gelangt ist – und dass das alles auch für den Menschen gilt, dem gegenüber man oft am wenigsten Barmherzigkeit zeigt: einem selbst. “

Wir unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Belangen und bieten Ihnen insbesondere rechtliche Begleitung in den folgenden Bereichen: 

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsansprüche
  • Gewaltschutzverfahren
  • Vermögenauseinandersetzungen
  • Hausratsaufteilung
  • Trennung/Scheidung

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich verstärkt auf das Gebiet des Familienrechts spezialisiert. Dieser Lebensbereich ist stark geprägt von Enttäuschungen, Verletzungen, Erwartungen und nicht zuletzt dem Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Oftmals besteht der Wunsch, „Gerechtigkeit“ herstellen zu wollen, und ehrlicherweise tritt auch der menschliche Wunsch nach „Rache“ nicht selten zutage.

Andererseits habe ich auch Klienten getroffen, die mit einem „schlechten Gewissen“ kämpfen und sagen: „Mir ist alles egal, er oder sie soll alles bekommen, was er oder sie will.“ Für mich ist es wichtig, in solchen Situationen unterstützend tätig zu werden und so deutlich wie möglich zu klarzustellen, welche Rolle das Recht bei der Lösung und Gestaltung solcher Angelegenheiten spielen kann und welche Grenzen es auf der anderen Seite wiederum aufzeigt. Hierbei ist es wichtig zu erkennen, dass manche Entscheidungen, die aus einem emotionalen Impuls heraus getroffen werden, später möglicherweise bereut werden. Hier gilt es, mit Unterstützung über diesen schweren Moment auf die neuen zu gestaltenden Lebensverhältnisse hinauszuschauen.

Es ist ein Zeichen professionellen anwaltlichen Handelns, dem Klienten behutsam die Möglichkeiten aufzuzeigen, die das Recht bietet, und gleichzeitig die Bereiche zu benennen, in denen die Unterstützung anderer Berater erforderlich ist – sei es von Familientherapeuten, Psychologen, Coaches etc. Darüber hinaus ist es wichtig, die stressgeladene Situation zu berücksichtigen und den Blick auf unterstützende Ressourcen zu richten, wie eine Kur, Gesundheits- und Versicherungsangebote sowie Beratungsangebote von Fachstellen.

Oftmals, insbesondere im Rahmen des Unterhaltsrechts, ist die anwaltliche Kooperation mit einem Steuerberater oder einem Spezialisten im Gesellschaftsrecht erforderlich. Im Bereich des Umgangsrechts andererseits kann die Kooperation mit einem Kinder- und Jugendpsychologen angezeigt sein. Der familienrechtliche Fall ist eine Teamarbeit: Mandant/Rechtsanwalt/externe Berater.

Ich sehe es als meine Aufgabe an, Ihnen eine ganzheitliche Beratung in Familienrechtsangelegenheiten anzubieten.

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.